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   BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89   

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BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89 (https://dejure.org/1990,10653)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1990 - 1 WB 102.89 (https://dejure.org/1990,10653)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1990 - 1 WB 102.89 (https://dejure.org/1990,10653)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Soldaten auf Gestattung einer außerdienstlichen Reise - Feststellungsinteresse der Wiederholungsgefahr bei Neuregelung der relevanten Normen - Verbot von Reisen von Geheimnisträgern der Geheimhaltungsstufe II in Länder des kommunistischen Machtbereichs - ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.1973 - I WB 74.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89
    Diese Regelung, die im wesentlichen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, war nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; zuletzt Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89) rechtlich nicht zu beanstanden.

    Das Recht des Soldaten auf Reisen in Länder des kommunistischen Machtbereiches wird durch seine soldatischen Pflichten, vor allem durch die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen (§ 7 SG), eingeschränkt (vgl. BVerwGE 46, 190 f.).

    Hingegen stand, falls ein besonders begründeter Einzelfall zu bejahen ist, die Entscheidung über die Genehmigung im Ermessen des BMVg; diese Ermessensentscheidung könnte vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der BMVg die gesetzlichen Grenzen des Ermessens verkannt oder überschritten hat oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BVerwGE 46, 190, 195) [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73].

  • BVerwG, 29.03.1990 - 1 WB 54.89
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89
    Ein nach der genannten Vorschrift zu forderndes berechtigtes Interesse an diesem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.) hat der Antragsteller mit der Gefahr der erneuten, auf den gleichen Gründen beruhenden Ablehnung künftiger Reisen in den Machtbereich des Warschauer Paktes hinreichend dargetan (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89).

    Diese Regelung, die im wesentlichen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, war nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; zuletzt Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89) rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89
    Ein nach der genannten Vorschrift zu forderndes berechtigtes Interesse an diesem sogenannten Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.) hat der Antragsteller mit der Gefahr der erneuten, auf den gleichen Gründen beruhenden Ablehnung künftiger Reisen in den Machtbereich des Warschauer Paktes hinreichend dargetan (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84

    Warenhausdiebstahl außerhalb des Dienstes eines Polizeivollzugsbeamten im

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89
    Diese Regelung, die im wesentlichen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, war nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; zuletzt Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 10.04.1985 - 1 WB 85.83

    Wehrrecht - Soldaten - Geheimnisträger - Kommunistischer Machtbereich - Reisen -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89
    Diese Regelung, die im wesentlichen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, war nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; zuletzt Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 06.11.1989 - 1 WB 135.89

    Antrag eines Soldaten auf Genehmigung einer außerdienstlichen Reise zur Teilnahme

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89
    Der BMVg durfte vielmehr von einer abstrakten Gefährdung der Sicherheitsinteresen der Bundeswehr als Grundlage für eine allgemeine Regelung ausgehen (vgl. BVerwG Beschluß vom 6. November 1989 - 1 WB 135/89).
  • BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 65.75
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89
    Diese Regelung, die im wesentlichen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, war nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; zuletzt Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89) rechtlich nicht zu beanstanden.
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